Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Zustandekommen des Vertrags und Vertragsbeziehungen
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Der Besucher und der NatFak-Festival e.V., nachfolgend Veranstalter genannt, werden mit dem Betreten des Festivalgeländes, spätestens aber mit der Teilnahme am Festival, Vertragspartner. Das NatFak-Festival ist kostenlos, ein Ticket-Verkauf findet nicht statt.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Bonn.
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Sicherheitskontrollen & Einlass
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Eine generelle Kontrolle findet am Eingang nicht statt. Der vom Veranstalter beauftragte Sicherheitsdienst ist angewiesen bei Verdachtsmomenten Leibes- und Taschenkontrollen durchzuführen. Jeder Besucher erklärt sich mit dieser Kontrolle einverstanden. Erklärt ein Besucher sich mit den Kontrollen nicht einverstanden, muss er das Festivalgelände verlassen.
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Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verwehren oder Personen des Platzes zu verweisen.
Grund hierfür sind unter anderem:-
eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe, sexistische oder anderweitig diskriminierende Kleidung, Flyern, Fahnen, Stickern oder Plakate
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das Mitführen gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Pyrotechnik, Fackeln, Rauschmittel und andere gefährliche Gegenstände).
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Das Mitführen von Hunden und anderen Haustieren ist auf dem Festivalgeländer aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
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Das unerlaubte Mitführen von Ton- und oder Bildaufnahmegeräten (im Einzelnen unter Aufzeichnungsgeräte & Fotos aufgeführt) führt dazu, dass eine Person des Festivalgeländes verwiesen werden kann.
Akkreditierte Pressevertreter und vom Veranstalter beauftrage Personengruppen dürfen auch die unter Aufzeichnungsgeräte & Fotos genannten Gerätschaften mitführen.
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Für Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes eine Beaufsichtigung benötigen, übernimmt der Veranstalter keine Verpflichtungen zur Führung dieser Aufsicht. Ebenso übernimmt der Veranstalter keine Aufsichtspflichten für minderjährige Besucher.
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Absage, Abbruch der Veranstaltung, Verspätung & Programmänderung
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Wenn durch Witterungsumstände eine Gefahr für die sich auf dem Festivalgelände aufhaltenden Personen entsteht, wird die laufende Veranstaltung unterbrochen oder die noch nicht gestartete Veranstaltung abgesagt oder verschoben.
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Änderungen des Bühnenprogramms werden schnellst möglich durch den Veranstalter bekanntgegeben.
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Verbote & Hausrecht
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Der Veranstalter, und alle von ihm mit der Durchführung des Festivals beauftragten Personen, haben auf dem gesamten Gelände Hausrecht. Dieses wird von dem beauftragten Sicherheitsdienst durchgesetzt bzw. ausgeübt. Den Weisungen des Sicherheitsdienstes und des Veranstalters ist Folge zu leisten.
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Gewerbsmäßige Handlungen (Verkauf, Flyern, Werbung) sind auf dem Festivalgelände grundsätzlich verboten.
Das Mitbringen von Tieren ist verboten. Außerdem ist das Klettern auf Bühnen und Stage-Diving strengstens untersagt.
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Verstößt ein Besucher gegen vorbenannte Verbote oder wenn ein Besucher den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung oder die Gesundheit von sich selbst, anderen Besuchern, Künstlern oder Mitarbeitern des Veranstalters gefährdet, kann eine Verweisung vom Festivalgelände erfolgen.
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Ein Sammeln von Pfandbehältern oder Bechern ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung oder im Verdachtsfalle behalten wir uns das Recht vor Becher ohne Auszahlung des Pfandes einzuziehen.
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Lebensmittel & Getränke
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Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln und Hartverpackungen sind grundsätzlich verboten.
Ausgenommen von diesem Verbot sind Wasserflaschen sowie Getränke für Kinder.
Das Mitbringen von eigenem Alkohol ist grundsätzlich untersagt. -
Auf Becher zur Ausgabe von Getränken kann der Veranstalter ein Pfand erheben. Dieses wird nur bei unversehrter Rückgabe des Bechers durch den Ausleiher oder eine von ihm damit beauftragte Person zurückgezahlt.
Pro Person können nur fünf Becher gleichzeitig zurück gegeben werden.
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Aufzeichnungsgeräte & Fotos
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Das Fotografieren ist nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt.
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Besuchern, die Kameras mit Zoomobjektiven, Wechselobjekten und/oder Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte für Bild und/oder Ton (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) mitführen, können vom Festivalgelände verwiesen werden.
Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne Erlaubnis des Veranstalters erfolgen, sind verboten. Im Falle einer Veröffentlichung solcher Aufnahmen erfolgt eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung.
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Ohrenschutz
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Der Veranstalter empfiehlt den Besuchern das Mitbringen eines geeigneten Gehörschutzes. Der Veranstalter übernimmt keine Schadenersatzansprüche oder Haftung, so lange er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt..
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Jugendschutzgesetz
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Auf dem gesamten Veranstaltung gilt das Jugendschutzgesetz. Wer dagegen verstößt (beispielsweise durch Weitergabe von Alkohol an Besucher unter 16 Jahren), riskiert eine Anzeige und kann von dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
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Haftung
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Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für selbst- oder fremdverschuldete Personen- oder Sachschäden, so lange der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschulden.
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Nutzungsrechte
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Der Besucher erklärt sich mit Betreten der Veranstaltung unwiderruflich damit einverstanden, dass Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen von ihm durch den Veranstalter oder durch vom Veranstalter akkreditierte Dritte angefertigt und zu Werbe- und/oder Berichtzwecken unentgeltlich benutzt werden dürfen.
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